Prater Wien, der generalsanierte Calafatiplatz in neuem Glanz · die 9 Meter hohen Kunststoff-Figuren aus dem Jahr 1967 – „Großer Chineser“ und „Fortuna“

Wiener Prater 2021 – Covid-19 konforme Eröffnung

Im Wiener Prater darf es ab 19. Mai wieder losgehen. Die Corona-Maßnahmen für einen sicheren Besuch wurden vorgestellt.

Das Sicherheits- und Präventionskonzept wurde gemeinsam mit dem Mediziner Dr. med. Hans-Peter Hutter, stellvertretender Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Public Health Medizinische Universität Wien, sorgfältig ausgearbeitet. Zudem gibt es zwei Teststationen direkt im Wiener Prater.

Regeln für ein Covid-konformes Vergnügen

Grundsätzlich gelten im Wiener Prater selbstverständlich alle Maßnahmen laut aktueller Verordnung der Bundesregierung für Freizeitbetriebe. Dazu zählen der 2-Meter-Abstand zwischen Personen, die nicht aus demselben Haushalt kommen, sowie die FFP2-Maskenpflicht Indoor, in Warteschlangen und in der Gastronomie (außer bei Tisch). Auf der öffentlichen Fläche gilt laut Verordnung keine FFP2-Maskenpflicht, solange der 2-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Dort wurden Boden- und Abstandsmarkierungen angebracht, um die Distanzeinhaltung zu vereinfachen und zu gewährleisten. Zudem werden die Besucherinnen und Besucher an neuralgischen Punkten (Ein- und Ausgänge, Plätze, Sanitäranalgen, Attraktionen etc.) umfassend auf die geltenden Covid-19-Präventionsmaßnahmen und grundlegenden Verhaltensregeln in Deutsch und Englisch hingewiesen. Desinfektionsspender finden sich sowohl auf der öffentlichen Fläche als auch in Schausteller- und Gastronomiebetrieben. Der Sicherheitsdienst wird aufgestockt und ist auch für die Wahrung des Abstandsgebots zuständig. Nur nachweislich negativ getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen im Wiener Prater ihren Dienst antreten. Oberflächen werden regelmäßig desinfiziert und in Fahrgeschäften werden die Kapazitäten verringert, wenn der gesetzlich vorgegebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für Schausteller- und Gastronomiebetriebe gilt (laut Verordnung), dass zur Benützung bzw. des Besuches ein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) vorgewiesen werden muss. In Gastronomiebetrieben des Wiener Praters gelten dieselben Maßnahmen (Abstände, Sperrstundenregelung etc.) wie für alle Betriebsarten des Gastgewerbes.

Neue Testmöglichkeiten

Nachdem zur Benützung bzw. für den Besuch der Schausteller- und Gastronomiebetriebe ein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) vorgewiesen werden muss, sind im Wiener Prater auch zwei COVID-Teststationen aufgebaut worden. Dort werden kostenlose Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal angeboten, wenn sich die Besucherinnen und Besucher erst direkt beim Besuch testen lassen. Die beiden Stationen befinden sich am Wurstelplatz und am Riesenradplatz.

Verein Prater Aktiv

Foto: Nino Rainaldi  ·  Quelle: Parter Aktiv